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Ganzheitlich schützen

Eine gute Brandschutzplanung ist Voraussetzung dafür, dass im Brandfall niemand zu Schaden kommt. Die Brandabschottung ist dabei ein Element von vielen.

 

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Professioneller Brandschutz

Ihr verlässlicher Partner für baulichen Brandschutz


Maximale Sicherheit, lückenlose Dokumentation und Handwerk ohne Schnittstellen

Beim baulichen Brandschutz gibt es keinen Raum für Fehler oder Kompromisse – hier geht es um den Schutz von Menschenleben und den Erhalt Ihrer Immobilie. Als Ihr erfahrener Fachbetrieb bringt Heinrich Schmid das nötige Know-how, ein festangestelltes, kontinuierlich geschultes Spezialisten-Team und ein starkes Projekt- und Baumanagement auf Ihre Baustelle. Wir übernehmen die komplette handwerkliche Ausführung, Bauleitung und Koordination aller Maßnahmen direkt vor Ort. Egal ob es sich um einen anspruchsvollen Neubau, eine komplexe Sanierung im Bestand oder um Nachrüstungen im laufenden Betrieb handelt: Wir takten die Arbeitsabläufe so effizient, dass der normale Betrieb in Ihren Gebäuden so wenig wie möglich gestört wird.

  • Zertifizierte Abschottungssysteme
  • Dämmschichtbildende Brandschutzbeschichtungen
  • Feuerwiderstandsfähige Bauteilbekleidungen
  • Sicherer Lüftungs- und Installationskanalbau
  • Lückenlose System-Dokumentation
  • Gewerkeübergreifendes Baumanagement
  • Sanierung im laufenden Betrieb

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  • Digitale Bauzeitenplanung
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  • Über 200 Standorte deutschlandweit
  • Über 100 Jahre Erfahrung

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Brandschutztür Feuerschutztüren

Brandschutztür

Brandschutz

Brandschutztür

Heinrich Schmid bietet die fachgerechte Montage und Wartung von Brandschutztüren an, um Brandabschnitte sicher zu unterteilen und Fluchtwege rauchfrei zu halten. Das Team stellt sicher, dass alle Türelemente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Ernstfall zuverlässig schließen.

Leistung Brandschutz Brandschutzplanung

Brandschutzplanung

Brandschutz

Brandschutzplanung

Mit einer umfangreichen Beratung, einer fachmännischen Brandschutzplanung für Architekten und Ingenieure und dem Brandschutzkonzept decken unsere qualifizierten Brandschutzplaner ein breites Leistungsspektrum ab.

Leistung Brandschutz Trockenbau

Brandschutz im Trockenbau

Brandschutz

Brandschutz im Trockenbau

Mit einer Brandschutzunterdecke, Revisionsöffnung oder einer Brandwand im Trockenbau bieten wir modernen und auf jedes Anwendungsgebiet individuell abgestimmten Brandschutz-Innenausbau.

Leistung Brandschutz Brandschutzbekleidung

Brandschutzbekleidung

Brandschutz

Brandschutzbekleidung

Zur Verbesserung der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen wird ein technischer Brandschutz in Form spezieller Brandschutzverkleidung für Stahlträger installiert, die für einen zuverlässigen Brandschutz von Stahlträger sorgt.

Leistung Brandschutz Brandschutzbeschichtungen

Brandschutzbeschichtung

Brandschutz

Brandschutzbeschichtung

Brandschutzsysteme wie ein Feuerschutzanstrich sind bei fachgerechter Applikation der Brandschutzbeschichtung für Stahl und der Brandschutzbeschichtung für Holz über einen langen Zeitraum vorbeugend wirksam.

Leistung Brandschutz Feuerschutzabschlüsse

Feuerschutzabschlüsse

Brandschutz

Feuerschutzabschlüsse

Das Leistungsspektrum unserer Fachkräfte umfasst den zulassungskonformen Einbau von Brandschutztüren, -Toren und -Klappen sowie die Feuerabschluss-Kennzeichnung und eine ausführliche Prüfung der Brandschutztüren.

Leistung Brandschutz Leitungsabschottungen

Leitungsabschottungen

Brandschutz

Leitungsabschottungen

Als eines von speziell geschulten Brandschutzunternehmen erstellen wir fachgerecht ein Brandschutz Schott oder eine Abschottung für Brandschutz für mehr Sicherheit im Brandfall.

Leistung Brandschutz Brandschutzfugen

Brandschutzfugen

Brandschutz

Brandschutzfugen

Damit Fugen keine Schwachstellen mehr darstellen, sorgen wir im Rahmen von bei baulichen Brandschutzmaßnahmen mit den Brandschutzfugen F90 bis F180 für einen langanhaltenden und feuerwiderstandsfähigen Fugenschnur Brandschutz.

Leistung Brandschutz Brandschutzdokumentation

Brandschutzdokumentation

Brandschutz

Brandschutzdokumentation

Eine fachgerechte und ausführliche Dokumentation der erfolgten brandschutztechnischen Maßnahmen sowie mit technischen Nachweisen, rechtlichen Bestätigungen und Systemdatenblättern sorgt für Sicherheit auch nach Fertigstellung.

Europaweiter Handwerksbetrieb mit Malern in der Nähe

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Vorbeugender, baulicher Brandschutz

Ganzheitlicher Brandschutz

„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“

Oberverwaltungsgericht Münster in einer Urteilsbegründung

Jedes Jahr brennt es in Deutschland rund 200.000-mal. Eine Zahl, die seit Jahren stabil ist. Deutlich verringert hat sich hingegen die Zahl der Todesopfer bei Bränden: von 787 im Jahr 1990 auf 367 im Jahr 2015.

Dieser Rückgang ist einerseits auf die immer strengeren Brandschutzvorschriften, vor allem beim vorbeugenden, baulichen Brandschutz, zurückzuführen. Hier gab es nach der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen 1996 weitreichende Änderungen. Diese haben seither viele Menschenleben gerettet.

Auch die Einführung der Rauchmelderpflicht hat sich positiv ausgewirkt. Jedoch ist jedes Opfer eines Brandes eines zu viel. Es ist unser aller Pflicht, den Brandschutz konsequent zu betreiben und zu verbessern. Dies beginnt bei der Planung des Neubaus und endet beim alltäglichen Schließen der Brandschutztüren im Büro.

Brandschutzkonzept

Vorbeugender baulicher Brandschutz fängt bereits mit dem Bauantrag an. Mit ihm sind Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte vorzulegen. Dies gilt sowohl beim Neubau als auch bei der Altbausanierung. Die Ziele des Brandschutzes sind,

  • die Gefahr zu reduzieren, dass ein Brand entsteht
  • Im Brandfall, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern,
  • schnelle Rettungsmaßnahmen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Unsere Brandschutzkonzepte berücksichtigen einen ganzheitlichen Brandschutz. Dieser gliedert sich dabei in vier Bereiche:

  • Baulicher Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz

Der bauliche Brandschutz betrachtet die brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile wie Decken, Wände aber auch Brandschutzfenster und Brandschutztüren. Diese Bauteile dienen generell der Trennung und Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte. Sie sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den (Flucht-) Treppenhäusern. Wichtige Kriterien in diesem Zusammenhang sind das Brandverhalten von Baustoffen sowie die Feuerwiderstandsklasse der Bauteile.

Abwehrender Brandschutz

Der abwehrende Brandschutz beschäftigt sich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer aktiven Brandbekämpfung auftauchen können. Wie ist das Gebäude für Rettungskräfte zugänglich? Welche Löschwassermengen stehen wo zur Verfügung? Welche zusätzlichen Gefahren drohen im Brandfall (Explosionsgefahr, Gase, …) Bereits bei der Planung des Gebäudes sind solche Überlegungen anzustellen.

Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz sorgt im Ernstfall für eine frühzeitige Alarmierung (Brandmeldeanlagen, Rauchmelder, …). Ferner gewährleistet er die sichere Evakuierung der Bewohner und Nutzer (Löschanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen …)

Organisatorischer Brandschutz

Der organisatorische Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Instandhaltung, Wartung und Nutzung von Brandschutzeinrichtungen dienen. Beispiele hierfür sind Schulungen im richtigen Umgang mit Löschgeräten, die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Aushang einer Brandschutzordnung und von Flucht- und Rettungsplänen.

Brandschutzplanung

Bei größeren, komplexen Bauvorhaben, bei baulich bedingten Abweichungen vom Baurecht sowie bei höheren Gebäudeklassen sind Architekten angehalten, einen geeigneten Fachplaner für den vorbeugenden, baulichen Brandschutz heranzuziehen. Unsere Brandschutzexperten erstellen den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz.

Brandschutz im Bestand

Vor allem die brandschutztechnische Bewertung von Bestandsgebäuden erfordert eine große Sachkenntnis. Abweichungen von technischen Baubestimmungen sind in der Praxis oft unumgänglich. Unsere erfahrenen, qualifizierten Fachplaner im baulichen Brandschutz können individuelle, praxisnahe und wirtschaftliche Lösungen aufzeigen, die trotzdem den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das spart sowohl Zeit als auch Geld und schafft Sicherheit.

Brandschutzplanung

Brandschutzfachplaner und Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz bieten Ihnen brandschutztechnische Leistungen für Ihr Projekt.

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Brandschutz – Leistungen aus einer Hand

Ein rechtskonformer Brandschutz setzt die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligter voraus. Das reicht vom Entwurfsarchitekten über die Bauleitung bis hin zu den ausführenden Gewerken.

Wir bieten Beratungsdienstleistungen, Planung, Überwachung und handwerkliche Ausführung aus einer Hand. Die ordnungsgemäße Ausführung aller Leistungen dokumentieren wir in einer Brandschutzdokumentation – ein wichtiges Dokument für die spätere Verwaltung und den Unterhalt des Gebäudes (Facility Management).

Beratung

Unsere Fachplaner für Brandschutz analysieren und beschreiben die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes, ordnen dies baurechtlich ein, definieren Schutzziele und entwickeln Vorgaben für den Brandschutz. In diesem Brandschutzkonzept definieren wir auch die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.

Ausführung

Im vorbeugenden, baulichen Brandschutz kann und darf es keine Kompromisse geben. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgebildet als Brandschutzfachkraft, als Fachbauleiter Brandschutz oder als Sachverständiger Brandschutz.

Unsere qualifizierten Handwerker führen insbesondere folgende Tätigkeiten aus:

  • Brandschutz im Trockenbau: Mit entsprechenden Brandschutzplatten erstellen wir Decken und Wände in unterschiedlichen Brandschutzklassen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501
  • Brandschutztüren / Feuerschutztüren: Ob 30 Minuten feuerhemmend (T30 Türen), 60 Minuten hochfeuerhemmend (T60 Türen), 90 Minuten feuerbeständig (T90 Türen) oder 120 Minuten feuerbeständig (T120 Türen) – Brandschutztüren gibt es in vielen Varianten
  • Brandschutzfenster / Feuerschutzfenster: Fenster mit entsprechendem Brandschutzglas werden vorrangig in Schulen, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern oder Fabrikanlagen eingesetzt. Auch sie sind in feuerhemmender bis feuerbeständigen Varianten lieferbar
  • Brandschutzbekleidung für Stahlbauteile: Sie schützen im Brandfall Stahlbauteile vor hohen Temperaturen. Dadurch bleibt deren Tragfähigkeit und statische Eigenschaften über wertvolle Minuten erhalten
  • Verkleiden von wärmetechnischen Anlagen: In Gebäuden der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 müssen diese einen Feuerwiderstand von 90 Minuten aufweisen
  • Brüstungselemente aus Brandschutzplatten: Sie verhindern im Brandfall einen Feuerüberschlag von Geschoss zu Geschoss
  • Rohrabschottungen mit Brandschutzmanschetten: Bei Rohrführungen durch Decke und Wand verhindern diese ein Ausbreiten von Feuer und Rauch
Leitungsabschottungen

Ob Brandschottungen für Leitungen oder eine Kabelabschottung für den Brandschutz –Schott verhindert die Ausbreitung des Feuers.

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Oft gestellte Fragen zum Thema Malerarbeiten

In Deutschland werden die Vorschriften für Rauchmelder pro Bundesland separat entschieden. Dennoch gibt es auch Vorschriften, die einheitlich geltend sind. Für alle Neubauten ist die Installation von Rauchmeldern Pflicht, bei Bestandsbauten gilt eine Nachrüstpflicht.

In einigen Bundesländern gelten zusätzliche Vorschriften für weitere Räume, wie zum Beispiel Wohnzimmer oder Kellerräume. In Küchen und Badezimmern besteht keine Pflicht, da die Wasserdämpfe einen Fehlalarm auslösen könnten.

Räume in denen ein Rauchmelder Pflicht ist:

  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Flure, die als Rettungswege dienen

Empfohlen werden Rauchmelder zudem in:

  • Wohnzimmern
  • Arbeitszimmern

Die lückenlose Brandschutzdokumentation gewährleistet Rechtssicherheit und Haftungsschutz für alle Baubeteiligten. Sie bildet die Basis für die regelmäßige Wartung, stellt die dauerhafte Wirksamkeit der Maßnahmen sicher und ermöglicht notwendige Anpassungen bei baulichen Änderungen oder neuen gesetzlichen Auflagen.

  • Rechtssicherheit und Haftungsschutz: Nachweis über die korrekte Ausführung aller Maßnahmen schützt Bauherrn, Planer und Ausführende.
  • Wartung und Instandhaltung: Grundlage für die regelmäßige Überprüfung und Sicherstellung, dass Brandschutzmaßnahmen wirksam bleiben.
  • Kontinuierliche Anpassung: Unverzichtbar bei baulichen Änderungen, geänderter Nutzung oder neuen gesetzlichen Vorgaben.

Eine Brandschutzdokumentation bündelt alle relevanten Unterlagen von der Planung bis zum Betrieb, einschließlich Brandschutzkonzept, Fachunternehmererklärungen und Materialnachweisen. Ergänzt durch Wartungsprotokolle und Fluchtpläne gewährleistet sie die dauerhafte Sicherheit des Gebäudes sowie die rechtliche Absicherung der Verantwortlichen.

  • Detaillierte Aufzeichnungen der installierten Brandschutzsysteme (z. B. Brandschutztüren, Bekleidungen)
  • Materialnachweise und Prüfberichte zur Einhaltung der Feuerwiderstandsklassen
  • Pläne, Skizzen oder Fotos, die den baulichen Zustand und den Einbauort der Brandschutzmaßnahmen festhalten

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Brandschutztüren in Deutschland ist oftmals komplex. Aus baulicher Sicht ausschlaggebend sind die Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer, die Technischen Baubestimmungen (MVV TB), sowie Sonderbauverordnungen sofern zutreffend. Die konkrete Übersetzung dieser Vorgaben in ein Brandschutzkonzept bzw. einen Brandschutznachweis erfolgt durch Architekten oder Brandschutzplaner. Hierdurch werden die technischen Anforderungen an jede einzelne Brandschutztür im Detail festgelegt.

Auf Produktebene wurden die Anforderungen an Brandschutztüren früher durch die DIN 4102-5 (national) geregelt, mittlerweile erfolgt dies durch die harmonisierte europäische Produktnorm DIN EN 16034 sowie die DIN EN 13501-2. Zudem sind bei Sonderbauten oftmals auch Prüfsachverständige für Brandschutz vorgesehen und auch die Interessen der zuständigen Feuerwehr werden bei Sonderbauten im Planungsprozess berücksichtigt.

Der Markt unterscheidet Brandschutztüren primär nach ihrem Material und ihrer Widerstandsfähigkeit. Es gibt robuste Stahl-Brandschutztüren, die vor allem in Kellern, Garagen und Industriehallen eingesetzt werden. Für repräsentative Innenräume in Bürogebäuden oder Krankenhäusern kommen oft Aluminium-Rohrrahmentüren mit Glasfüllung oder speziell beschichtete Holz-Brandschutztüren zum Einsatz. Neben der Einflügel-Variante gibt es zweiflügelige Türen für breite Flure sowie Brandschutztore für beispielsweise Logistikzentren. Zusätzlich werden die Türen nach Zusatzfunktionen klassifiziert, wie beispielsweise Schallschutz, Einbruchschutz (RC-Klassen) oder die Kombination als Rauchschutztüren.

Obwohl die Begriffe umgangssprachlich teils fälschlicherweise als synonym verwendet werden, gibt es technisch einen großen Unterschied: Eine Feuerschutztür (z.B. T30) hält zwar Flammen auf, ist aber nicht zwangsläufig rauchdicht. Daneben existieren hingegen auch reine Rauchschutztüren, die zwar Schutz vor Rauch bieten, aber keinen definierten Widerstand gegen das Durchdringen von Feuer und Hitze. Sie kommen oft bei der Abtrennung zu notwendigen Fluren zum Einsatz.

Optimal sind Türen, die beide Aspekte kombinieren: eine Brandschutztür mit einer zusätzlichen Rauchschutzfunktion (z.B. T30 RS Brandschutztür). Türen dieser Art stoppen das Feuer für 30 Minuten und verhindern gleichzeitig den Durchtritt von kaltem und heißem Rauch. Türen dieser Art verfügen technische Sicherungsmechanismen, wie z.B. dreiseitig umlaufende Dichtungen, sowie eine mechanisch absenkbare Bodendichtung.

Das Zulassungsschild, meist ein fest vernietetes Aluminiumschild im Falz der Tür, ist der rechtliche Nachweis für die Konformität des Bauteils. Es enthält essenzielle Daten: den Hersteller, das Herstellungsjahr, die Feuerwiderstandsklasse (z.B. T30) und z.B. die individuelle Zulassungsnummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Bei einer Brandschutzbegehung durch Sachverständige oder die Feuerwehr ist dieses Schild das erste Prüfkriterium. Fehlt die Kennzeichnung oder ist diese unkenntlich, ist die Tür nicht eindeutig zu identifizieren und somit auch zu prüfen. Dies kann im Schadensfall zu Sicherheitsrisiken und Haftungsproblemen führen. Ein einfacher Aufkleber (z.B. Wartungs- oder Prüfplakette) reicht als Nachweis nicht aus.

Da es sich um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, sollte der Einbau von Brandschutztüren nur durch technisch qualifizierte Personen und Betriebe erfolgen. Die strikte Einhaltung des Zulassungsbescheids sowie der herstellerseitigen Montagerichtlinien sind hierfür ausschlaggebend. Unter anderem wird in diesen geregelt, welche Wandart (z.B. Mauerwerk, Beton oder Leichtbauwand) mit dem jeweiligen Türsystem überhaupt kompatibel ist und welche baulichen Anforderungen an die Wandöffnung (Größe, etc.) erfüllt sein müssen.

Die Türzarge ist mit zugelassenen Befestigungsmitteln zu fixieren und anschließend muss die Zargenhinterfüllung erfolgen. Je nach Vorgabe muss der Hohlraum zwischen Zarge und Wandöffnung vollständig mit z.B. Brandschutzmörtel oder spezieller Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1000°C) ausgefüllt werden. Nach dem Einhängen und ausrichten des Türblatts ist die Montage von Türdichtung, Drückergarnituren und Obentürschließer vorzunehmen. Schlussendlich muss mittels einer Übereinstimmungserklärung durch den Fachbetrieb erklärt und dokumentiert werden, dass der Einbau der Tür gemäß der technischen Richtlinien erfolgt ist.

Die Klassifizierung erfolgt unter anderem nach der Zeitdauer, die eine Tür dem Feuer standhält. Die gängigste Klasse im privaten und gewerblichen Bau ist die T30 Brandschutztür (feuerhemmend), die mindestens 30 Minuten Widerstand leistet. Für erhöhte Sicherheitsanforderungen gibt es die T60 (hochfeuerhemmend) und die T90 Brandschutztür (feuerbeständig). In der europäischen Normung werden diese als EI30, EI60 und EI90 bezeichnet, wobei "E" für den Raumabschluss und "I" für die Wärme-, bzw. Hitzedämmung steht. Die Wahl der Klasse hängt von der Gebäudeklasse und der Funktion der Wand ab, in die die Tür eingebaut wird – so erfordern beispielsweise Brandwände in der Regel mindestens eine T90-Zertifizierung.

Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine länderspezifische Verordnung, die die Aufstellung von Feuerstätten (Heizkessel, Kamine) und die Lagerung von Brennstoffen regelt. Sie schreibt vor, dass Heizräume ab einer gewissen Nennleistung (meist > 50 kW) gegenüber anderen Räumen brandschutztechnisch abgetrennt sein müssen. In diesen Fällen ist der Einbau einer Brandschutztür im Heizungskeller zwingend erforderlich. Auch für Brennstofflagerräume (z.B. Öllager oder Pelletlager) gibt die FeuVO exakte Vorgaben zu den Feuerwiderstandsklassen der Türen vor, um im Falle eines Defekts an der Heizungsanlage eine Brandausbreitung auf das restliche Gebäude zu verhindern.

Ein Gleitschienentürschließer sorgt dafür, dass die Tür nach jedem Öffnen zuverlässig und kontrolliert von alleine wieder ins Schloss fällt. Im Gegensatz zu Scherenarm-Schließern ist die Gleitschiene optisch dezenter, sorgt für einen reibungsloseren Schließmechanismus und bietet mehr Möglichkeiten zur Feineinstellung. Für den Brandschutz ist ein Obentürschließer jedweder Art essenziell, da die Tür nur im geschlossenen Zustand ihre Schutzfunktion erfüllen kann. Bei zweiflügeligen Türen steuert der Schließer zudem über eine integrierte Schließfolgeregelung, dass erst der Standflügel und dann der Gangflügel schließt, um einen sauberen Türverschluss zu gewährleisten.

  • Brandschutzklappen: Sie dienen dazu, die Ausbreitung von Feuer und Rauch in Rohrleitungen zu vermeiden
  • Installationskanäle mit Dämmschichtbildner: Sie sorgen bei Bränden dafür, dass sich diese nicht über den Kabelkanal ausbreiten
  • Funk-, Rauch- und Wärmemelder: Vernetzte Systeme sorgen für eine flächendeckende Alarmierung in Wohngebäuden und Geschäftsräumen
  • Brandschutzbeschichtungen: Ob Holz oder Stahl – im Brandfall schäumt die Beschichtung auf und schützt den Untergrund mehrere Minuten lang vor Hitze. Wertvolle Zeit für die Rettungskräfte und für die Evakuierung der Bewohner
Dokumentation

In vielen Gebäuden, beispielsweise Industriegebäuden, Geschäfts- und Bürohäusern sowie öffentlichen Einrichtungen, sind laufende Instandhaltungsarbeiten erforderlich. Daher ist der bauliche Brandschutz ein permanentes Thema. Hinsichtlich der Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen besteht in solchen Gebäuden eine Dokumentationspflicht.

Wir setzen bei der Brandschutzdokumentation auf eine eigens entwickelte Software. Diese ermöglicht es unseren Mitarbeitern bereits auf der Baustelle die durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. Mithilfe der Brandschutzdokumentation erfassen und verwalten wir systematisch alle Brandschutzmaßnahmen des Objekts. Beispielsweise erhalten Brandabschottungen eine eindeutige Benennung. Ihre Lage im Gebäude ist von jedem jederzeit nachvollziehbar. Jede bauliche Veränderung wird in der Brandschutzdokumentation festgehalten. Die lückenlose Dokumentation vereinfacht die Nachbelegung, gibt Informationen über den Originalzustand und sichert den Bauherrn in vielen rechtlichen Belangen ab.

Brandschutz ist Vertrauenssache

Der bauliche Brandschutz bei Heinrich Schmid umfasst die Gesamtheit aller bau- und materialtechnischen, gestalterischen und planerischen Maßnahmen, Mittel und Methoden. Diese sollen in Gebäuden, sei es beim Neubau als auch beim Umbau, die Brandausbreitung und die Brandübertragung auf ein Mindestmaß reduzieren oder vollständig beziehungsweise zeitweilig verhindern. Das garantiert die Rettung von Personen und die sichere Tätigkeit der Feuerwehr. Es minimiert den Zerstörungs- und Schädigungsgrad an Gebäuden, Anlagen und Ausrüstungen.

Baulicher Brandschutz wird Behörden und/oder Versicherer zudem zur Auflage gemacht. Durch eine fachgerechte Ausführung sichert sich der Kunde gegenüber diesen ab und schützt zusätzlich sein Gebäude, seine Sachwerte und am wichtigsten, seine Mitarbeiter vor Gefahren im Falle eines Brandes. Nicht fachgerecht ausgeführter Brandschutz führt zu Auflagen, Zwangsgeldern und im extremen Fall zum Entzug der Betriebserlaubnis für ein Gebäude. Wir sehen eine unserer Aufgaben darin, unseren Kunden die Notwendigkeit des baulichen Brandschutzes zu verdeutlichen und ihn fachgerecht während der kompletten Bauphase zu begleiten.

Ob ein Brandschutz funktioniert, zeigt sich meist erst im Ernstfall. Dann kann es jedoch zu spät sein. Deshalb ist Brandschutz Vertrauenssache: Vertrauen in die Planung, Organisation, handwerkliche Durchführung der entsprechenden Brandschutzmaßnahmen und deren Dokumentation. Unsere Brandschutzexperten bieten Ihnen hier ein durchgängiges System – aus einer Hand.

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