Brandschutz
Vorbeugender, baulicher Brandschutz
Ganzheitlicher Brandschutz
„Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss!“
Oberverwaltungsgericht Münster in einer Urteilsbegründung
Jedes Jahr brennt es in Deutschland rund 200.000-mal. Eine Zahl, die seit Jahren stabil ist. Deutlich verringert hat sich hingegen die Zahl der Todesopfer bei Bränden: von 787 im Jahr 1990 auf 367 im Jahr 2015.
Dieser Rückgang ist einerseits auf die immer strengeren Brandschutzvorschriften, vor allem beim vorbeugenden, baulichen Brandschutz, zurückzuführen. Hier gab es nach der Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen 1996 weitreichende Änderungen. Diese haben seither viele Menschenleben gerettet.
Auch die Einführung der Rauchmelderpflicht hat sich positiv ausgewirkt. Jedoch ist jedes Opfer eines Brandes eines zu viel. Es ist unser aller Pflicht, den Brandschutz konsequent zu betreiben und zu verbessern. Dies beginnt bei der Planung des Neubaus und endet beim alltäglichen Schließen der Brandschutztüren im Büro.
Brandschutzkonzept
Vorbeugender baulicher Brandschutz fängt bereits mit dem Bauantrag an. Mit ihm sind Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte vorzulegen. Dies gilt sowohl beim Neubau als auch bei der Altbausanierung. Die Ziele des Brandschutzes sind,
- die Gefahr zu reduzieren, dass ein Brand entsteht
- Im Brandfall, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern,
- schnelle Rettungsmaßnahmen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.
Unsere Brandschutzkonzepte berücksichtigen einen ganzheitlichen Brandschutz. Dieser gliedert sich dabei in vier Bereiche:
- Baulicher Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz
- Anlagentechnischer Brandschutz
- Organisatorischer Brandschutz
Baulicher Brandschutz
Der bauliche Brandschutz betrachtet die brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile wie Decken, Wände aber auch Brandschutzfenster und Brandschutztüren. Diese Bauteile dienen generell der Trennung und Aufteilung des Gebäudes in Brandabschnitte. Sie sollen die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern und die Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den (Flucht-) Treppenhäusern. Wichtige Kriterien in diesem Zusammenhang sind das Brandverhalten von Baustoffen sowie die Feuerwiderstandsklasse der Bauteile.
Abwehrender Brandschutz
Der abwehrende Brandschutz beschäftigt sich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer aktiven Brandbekämpfung auftauchen können. Wie ist das Gebäude für Rettungskräfte zugänglich? Welche Löschwassermengen stehen wo zur Verfügung? Welche zusätzlichen Gefahren drohen im Brandfall (Explosionsgefahr, Gase, …) Bereits bei der Planung des Gebäudes sind solche Überlegungen anzustellen.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz sorgt im Ernstfall für eine frühzeitige Alarmierung (Brandmeldeanlagen, Rauchmelder, …). Ferner gewährleistet er die sichere Evakuierung der Bewohner und Nutzer (Löschanlagen, Sprinkleranlagen, Rauchabzugsanlagen …)
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Instandhaltung, Wartung und Nutzung von Brandschutzeinrichtungen dienen. Beispiele hierfür sind Schulungen im richtigen Umgang mit Löschgeräten, die Kennzeichnung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen sowie der Aushang einer Brandschutzordnung und von Flucht- und Rettungsplänen.
Brandschutzplanung
Bei größeren, komplexen Bauvorhaben, bei baulich bedingten Abweichungen vom Baurecht sowie bei höheren Gebäudeklassen sind Architekten angehalten, einen geeigneten Fachplaner für den vorbeugenden, baulichen Brandschutz heranzuziehen. Unsere Brandschutzexperten erstellen den nach Bauordnung notwendigen bautechnischen Nachweis für den Brandschutz.
Brandschutz im Bestand
Vor allem die brandschutztechnische Bewertung von Bestandsgebäuden erfordert eine große Sachkenntnis. Abweichungen von technischen Baubestimmungen sind in der Praxis oft unumgänglich. Unsere erfahrenen, qualifizierten Fachplaner im baulichen Brandschutz können individuelle, praxisnahe und wirtschaftliche Lösungen aufzeigen, die trotzdem den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das spart sowohl Zeit als auch Geld und schafft Sicherheit.
Brandschutz – Leistungen aus einer Hand
Ein rechtskonformer Brandschutz setzt die Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligter voraus. Das reicht vom Entwurfsarchitekten über die Bauleitung bis hin zu den ausführenden Gewerken.
Wir bieten Beratungsdienstleistungen, Planung, Überwachung und handwerkliche Ausführung aus einer Hand. Die ordnungsgemäße Ausführung aller Leistungen dokumentieren wir in einer Brandschutzdokumentation – ein wichtiges Dokument für die spätere Verwaltung und den Unterhalt des Gebäudes (Facility Management).
Beratung
Unsere Fachplaner für Brandschutz analysieren und beschreiben die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes, ordnen dies baurechtlich ein, definieren Schutzziele und entwickeln Vorgaben für den Brandschutz. In diesem Brandschutzkonzept definieren wir auch die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.
Ausführung
Im vorbeugenden, baulichen Brandschutz kann und darf es keine Kompromisse geben. Unsere Mitarbeiter sind bestens ausgebildet als Brandschutzfachkraft, als Fachbauleiter Brandschutz oder als Sachverständiger Brandschutz.
Unsere qualifizierten Handwerker führen insbesondere folgende Tätigkeiten aus:
- Brandschutz im Trockenbau: Mit entsprechenden Brandschutzplatten erstellen wir Decken und Wände in unterschiedlichen Brandschutzklassen nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501
- Brandschutztüren / Feuerschutztüren: Ob 30 Minuten feuerhemmend (T30 Türen), 60 Minuten hochfeuerhemmend (T60 Türen), 90 Minuten feuerbeständig (T90 Türen) oder 120 Minuten feuerbeständig (T120 Türen) – Brandschutztüren gibt es in vielen Varianten
- Brandschutzfenster / Feuerschutzfenster: Fenster mit entsprechendem Brandschutzglas werden vorrangig in Schulen, öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern oder Fabrikanlagen eingesetzt. Auch sie sind in feuerhemmender bis feuerbeständigen Varianten lieferbar
- Brandschutzbekleidung für Stahlbauteile: Sie schützen im Brandfall Stahlbauteile vor hohen Temperaturen. Dadurch bleibt deren Tragfähigkeit und statische Eigenschaften über wertvolle Minuten erhalten
- Verkleiden von wärmetechnischen Anlagen: In Gebäuden der Gebäudeklasse 3, 4 und 5 müssen diese einen Feuerwiderstand von 90 Minuten aufweisen
- Brüstungselemente aus Brandschutzplatten: Sie verhindern im Brandfall einen Feuerüberschlag von Geschoss zu Geschoss
- Rohrabschottungen mit Brandschutzmanschetten: Bei Rohrführungen durch Decke und Wand verhindern diese ein Ausbreiten von Feuer und Rauch