Brandschutz nach Maß

Bauordnung, Brandschutzkonzept, Verwendbarkeitsnachweis: Abweichungen im Brandschutz sind vielfältig und müssen individuell gelöst werden.

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Gutachten

Schutzziele individuell betrachtet

Gerade im Altbestand treten viele brandschutztechnische Situationen auf, die nicht mit gängigen Systemen gelöst werden können. Oft droht eine umfangreiche Sanierung, obwohl die Schutzziele sicher erfüllt werden, oder nur nicht wesentliche Abweichungen vorliegen. Ein Sachverständiger für Brandschutz kann komplexe Situationen bewerten und alternative Lösungen finden.

Abweichungen im Brandschutz können verschiedener Natur sein. Beispielsweise kann eine Abweichung von der jeweilig im Bundesland gültigen Bauordnung vorliegen. Ein anderer Fall ist eine Abweichung vom objektbezogenen Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis. Zudem sind auch die Hersteller von Brandschutzsystemen (z.B. Leitungsabschottungen) involviert und hier können Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis auftreten. Für jeden Bereich gibt es unterschiedliche Regelungen und Verfahren und jeder ist gesondert zu betrachten.

Auch im Neubau kommt es oft zu Problematiken, wenn bestimmte Brandschutzsysteme aufgrund der Umstände vor Ort nicht vollständig nach herstellerseitigem Verwendbarkeitsnachweis verbaut werden können. Normalerweise liegt dieser als technisch eingeführte Baubestimmung (z.B. gültige DIN), allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), oder als europäische technische Bewertung (ETA) vor. Sind nun Abweichungen von einem dieser Nachweise zwingend erforderlich, muss geprüft werden, in wie weit eine Sonderlösung möglich ist. Je nach Art des Verwendbarkeitsnachweises kann dies über verschiedene Varianten erfolgen.

Eine Zustimmung im Einzelfall ist eine der gängigen Möglichkeiten. Wenn von den eingeführten technischen Baubestimmungen abgewichen wird, oder es keine gibt. Es wird objektbezogen geprüft, ob der Einsatz des Systems oder Bauteils im konkreten Fall die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt. Dies kann zum Beispiel durch einen Antrag beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erfolgen, stets in Abstimmung mit der amtlichen Baubehörde.

Mit eigenen Sachverständigen für gebäudetechnischen, sowie anlagentechnischen Brandschutz begleiten wir Sie beim Thema brandschutztechnischer Abweichungen. Wir unterstützen Sie angefangen von der ersten Begutachtung der Thematik vor Ort oder auch planerisch, über die Erstellung einer Stellungnahme oder eines Gutachtens, bis hin zur fachgerechten Dokumentation der möglichen Sonderlösung in Abstimmung mit der Baubehörde oder den Herstellern.


Heinrich Schmid bietet im Brandschutz den großen Vorteil, dass Planung und Ausführung in einer Hand liegen. Eigene Brandschutztechniker und Ingenieure bieten Fachbauleitung oder Bestandsaufnahmen und finden individuelle Lösungen, die dann durch unsere eigenen Monteure umgesetzt werden, wie beispielsweise Leitungsabschottungen oder Feuerschutzabschlüsse. Durch kontinuierliche Weiterbildungsmaßnahmen bei renommierten Weiterbildungsinstituten im Bereich Brandschutz, wie beispielsweise EIPOS oder TÜV, fördern wir gezielt Fachkenntnisse um die bestmöglichste Qualität im Brandschutz zu liefern. Für mehr Sicherheit, wenn es darauf ankommt.


Brandschutzgutachten mit Heinrich Schmid

  • Brandschutzgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahmen
  • (Nicht) wesentliche Abweichungen
  • Zustimmung im Einzelfall
  • Planung & Ausführung aus einer Hand
Ingenieursleistungen

Unsere Handwerker waren dafür verantwortlich, Flure und Rettungswege brandschutztechnisch sicherzustellen.

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