Gibt es Zuschüsse für barrierefreie Bäder und Pflegebäder?
Es gibt mehrere Förderquellen die kombiniert werden können: Die Pflegekasse zahlt ab Pflegegrad 1 bis zu 4.000 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie bodengleiche Duschen, Haltegriffe oder unterfahrbare Waschtische. Das KfW-Programm 455-B ist 2026 mit 50 Mio. € zurück und bietet zusätzlich bis zu 2.500 € Zuschuss. Außerdem sind 20 % der Handwerkerkosten (max. 1.200 € jährlich) nach §35a EStG steuerlich absetzbar.
Wichtig: Pflegekassen-Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Dabei können beide Förderungen auch kombiniert werden.
- Förderung Pflegekasse: 4.000 € pro Maßnahme für wohnumfeldverbessernde Umbauten — ab Pflegegrad 1
- Förderung KfW-Programm 455-B: bis zu 2.500 € zusätzlich