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Welche rechtlichen Vorschriften gibt es zu Brandschutztüren?

Architekten oder Brandschutzplaner übersetzen diese Vorgaben in ein objektspezifisches Brandschutzkonzept, das die exakten technischen Anforderungen für jede Tür festlegt.

Brandschutztür Feuerschutztüren

Welche rechtlichen Vorschriften gibt es zu Brandschutztüren?

Die rechtliche Grundlage für den Einsatz von Brandschutztüren in Deutschland ist oftmals komplex. Aus baulicher Sicht ausschlaggebend sind die Landesbauordnung (LBO) der jeweiligen Bundesländer, die Technischen Baubestimmungen (MVV TB), sowie Sonderbauverordnungen sofern zutreffend. Die konkrete Übersetzung dieser Vorgaben in ein Brandschutzkonzept bzw. einen Brandschutznachweis erfolgt durch Architekten oder Brandschutzplaner. Hierdurch werden die technischen Anforderungen an jede einzelne Brandschutztür im Detail festgelegt.

Auf Produktebene wurden die Anforderungen an Brandschutztüren früher durch die DIN 4102-5 (national) geregelt, mittlerweile erfolgt dies durch die harmonisierte europäische Produktnorm DIN EN 16034 sowie die DIN EN 13501-2. Zudem sind bei Sonderbauten oftmals auch Prüfsachverständige für Brandschutz vorgesehen und auch die Interessen der zuständigen Feuerwehr werden bei Sonderbauten im Planungsprozess berücksichtigt.

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Brandschutz

Die Einführung der Rauchmelderpflicht hat sich positiv ausgewirkt. Jedoch ist jedes Opfer eines Brandes eines zu viel. Es ist unser aller Pflicht, den Brandschutz konsequent zu betreiben und zu verbessern. Dies beginnt bei der Planung des Neubaus und endet beim alltäglichen Schließen der Brandschutztüren im Büro.

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