Was muss ich beim Einbau von Feuerschutztüren beachten?
Da es sich um sicherheitsrelevante Bauteile handelt, sollte der Einbau von Brandschutztüren nur durch technisch qualifizierte Personen und Betriebe erfolgen. Die strikte Einhaltung des Zulassungsbescheids sowie der herstellerseitigen Montagerichtlinien sind hierfür ausschlaggebend. Unter anderem wird in diesen geregelt, welche Wandart (z.B. Mauerwerk, Beton oder Leichtbauwand) mit dem jeweiligen Türsystem überhaupt kompatibel ist und welche baulichen Anforderungen an die Wandöffnung (Größe, etc.) erfüllt sein müssen.
Die Türzarge ist mit zugelassenen Befestigungsmitteln zu fixieren und anschließend muss die Zargenhinterfüllung erfolgen. Je nach Vorgabe muss der Hohlraum zwischen Zarge und Wandöffnung vollständig mit z.B. Brandschutzmörtel oder spezieller Mineralwolle (Schmelzpunkt > 1000°C) ausgefüllt werden. Nach dem Einhängen und ausrichten des Türblatts ist die Montage von Türdichtung, Drückergarnituren und Obentürschließer vorzunehmen. Schlussendlich muss mittels einer Übereinstimmungserklärung durch den Fachbetrieb erklärt und dokumentiert werden, dass der Einbau der Tür gemäß der technischen Richtlinien erfolgt ist.