Was ist die Feuerungsverordnung (FeuVO)?
Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine länderspezifische Verordnung, die die Aufstellung von Feuerstätten (Heizkessel, Kamine) und die Lagerung von Brennstoffen regelt. Sie schreibt vor, dass Heizräume ab einer gewissen Nennleistung (meist > 50 kW) gegenüber anderen Räumen brandschutztechnisch abgetrennt sein müssen. In diesen Fällen ist der Einbau einer Brandschutztür im Heizungskeller zwingend erforderlich. Auch für Brennstofflagerräume (z.B. Öllager oder Pelletlager) gibt die FeuVO exakte Vorgaben zu den Feuerwiderstandsklassen der Türen vor, um im Falle eines Defekts an der Heizungsanlage eine Brandausbreitung auf das restliche Gebäude zu verhindern.