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Was ist die Feuerungsverordnung (FeuVO)?

Die Feuerungsverordnung (FeuVO) schreibt für Heizräume (meist > 50 kW) und Brennstofflagerräume (Öl/Pellets) eine brandschutztechnische Abtrennung vor. Daher ist im Heizungskeller der Einbau einer Brandschutztür zwingend erforderlich.

Brandschutztür Feuerschutztüren

Was ist die Feuerungsverordnung (FeuVO)?

Die Feuerungsverordnung (FeuVO) ist eine länderspezifische Verordnung, die die Aufstellung von Feuerstätten (Heizkessel, Kamine) und die Lagerung von Brennstoffen regelt. Sie schreibt vor, dass Heizräume ab einer gewissen Nennleistung (meist > 50 kW) gegenüber anderen Räumen brandschutztechnisch abgetrennt sein müssen. In diesen Fällen ist der Einbau einer Brandschutztür im Heizungskeller zwingend erforderlich. Auch für Brennstofflagerräume (z.B. Öllager oder Pelletlager) gibt die FeuVO exakte Vorgaben zu den Feuerwiderstandsklassen der Türen vor, um im Falle eines Defekts an der Heizungsanlage eine Brandausbreitung auf das restliche Gebäude zu verhindern.

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Leistung

Brandschutz

Die Einführung der Rauchmelderpflicht hat sich positiv ausgewirkt. Jedoch ist jedes Opfer eines Brandes eines zu viel. Es ist unser aller Pflicht, den Brandschutz konsequent zu betreiben und zu verbessern. Dies beginnt bei der Planung des Neubaus und endet beim alltäglichen Schließen der Brandschutztüren im Büro.

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