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Was darf ich in einer Eigentumswohnung umbauen?

Solange Ihre Sanierungsprojekte nur das Sondereigentum betreffen und dabei nicht die Gebäudestruktur oder die Außenansicht beeinflussen, dürfen Sie diese meist eigenständig und ohne Genehmigung durchführen.

Projektleistungen Planungsleistungen

Was darf ich in einer Eigentumswohnung ohne Zustimmung umbauen?

Das Eigentum einer Wohnung wird in Bereiche unterteilt – Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum bezieht sich auf die Wohnung selbst, während Gemeinschaftseigentum das Gebäude als Ganzes bezeichnet.

Bei einer Renovierung oder Sanierung gilt daher, alles was die Struktur oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert, darf meist ohne Zustimmung umgebaut werden.


Als Eigentümer ohne Zustimmung umgebaut werden dürfen:

  • Nichttragende Wände
  • Sanitär-Modernisierungen
  • Elektroinstallationen
  • Innentüren
  • Wandgestaltung
  • Bodenbeläge

Umbauten für die eine Zustimmung der WEG erforderlich ist:

  • Balkon und Fassade
  • Fenster
  • Äußere Haustüre
  • Tragende Wände
  • Versorgungsleitungen
  • Heizkörper
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Leistung

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Ob Neubau oder Bauen im Bestand – wir übernehmen den kompletten Innenausbau, von der Planung bis zur Bauabnahme. Aus einer Hand.

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