Was darf ich in einer Eigentumswohnung ohne Zustimmung umbauen?
Das Eigentum einer Wohnung wird in Bereiche unterteilt – Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Sondereigentum bezieht sich auf die Wohnung selbst, während Gemeinschaftseigentum das Gebäude als Ganzes bezeichnet.
Bei einer Renovierung oder Sanierung gilt daher, alles was die Struktur oder das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändert, darf meist ohne Zustimmung umgebaut werden.
Als Eigentümer ohne Zustimmung umgebaut werden dürfen:
- Nichttragende Wände
- Sanitär-Modernisierungen
- Elektroinstallationen
- Innentüren
- Wandgestaltung
- Bodenbeläge
Umbauten für die eine Zustimmung der WEG erforderlich ist:
- Balkon und Fassade
- Fenster
- Äußere Haustüre
- Tragende Wände
- Versorgungsleitungen
- Heizkörper