Muss für eine Förderung das komplette Bad umgebaut werden?
Für den Erhalt von Fördermitteln ist eine komplette Kernsanierung oft gar nicht notwendig, da bereits gezielte Teilumbauten vollständig ausreichen. Die Pflegekasse zum Beispiel unterstützt gezielt Einzelmaßnahmen, die den Alltag erleichtern und die Barrierefreiheit erhöhen, ohne dass ein Vollumbau des gesamten Badezimmers gefordert wird.
Dazu gehören beispielsweise:
- Wannentausch: Der Ersatz einer hohen Badewanne durch eine schwellenlose, bodengleiche Dusche.
- Sicherheitselemente: Das nachträgliche Anbringen von stabilen Halte- und Stützgriffen in der Dusche oder am WC.
- Ergonomie: Der Einbau eines unterfahrbaren Waschtisches, der auch im Sitzen komfortabel genutzt werden kann.
- Einstiegshilfen: Die Installation von speziellen Einstiegshilfen oder rutschfesten Bodenbelägen.