Wann kann ich eine tragende Wand entfernen?
ja, grundsätzlich ist das möglich, allerdings nur mit entsprechender statischer Prüfung und den erforderlichen Genehmigungen. Vor jedem Eingriff werden die bestehenden statischen Verhältnisse analysiert, um sicherzustellen, dass tragende Funktionen des Gebäudes erhalten bleiben. Falls notwendig, werden Stahlträger oder Unterzüge eingebaut, die die entstehenden Lasten sicher ableiten. Zusätzlich müssen die Maßnahmen mit dem zuständigen Bauamt abgestimmt werden, insbesondere wenn genehmigungspflichtige Änderungen am Gebäude vorgenommen werden. Bei Eigentumswohnungen ist darüber hinaus in der Regel ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) erforderlich, da Eingriffe in tragende Bauteile das Gemeinschaftseigentum betreffen.