Können Malerarbeiten von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, als Privatperson können Sie 20 % der Lohnkosten für Handwerkerleistungen, bis zu 1.200 € pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer absetzen. Bei energetischer Sanierung einer Immobilie in Eigennutzung sogar oftmals noch deutlich mehr. Hier sind aktuell bis zu 40.000 € Steuerabzug möglich.
Dabei gibt es ein paar Voraussetzungen, damit das Finanzamt die Malerarbeiten fördert:
- Nur die Arbeitskosten, Fahrkosten und die Miete von Geräten können steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten für Materialien können nicht abgesetzt werden.
- Das Finanzamt verlangt einen Kontoauszug um die Zahlung nachzuweisen, daher sollte eine Überweisung dem Bar zahlen vorgezogen werden.
- Die Malerarbeiten müssen in einem Privathaushalt durchgeführt werden, wie zum Beispiel einer selbst genutzten Wohnung oder einem Ferienhaus.