Können Bodenlegearbeiten von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt erlaubt es, 20 % der reinen Lohnkosten der Bodenleger (inkl. Fahrtkosten und Maschinenmiete) direkt von der Einkommensteuer abzuziehen, bis zu maximal 1.200 € pro Jahr.
Dabei ist zu beachten, dass dies nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gilt und eine Überweisung, sowie ein separater Ausweis der Lohnkosten auf der Rechnung, zwingend erforderlich sind.
Welche Kosten können abgesetzt werden:
- Arbeitszeit
- Fahrtkosten
- Gerätemiete
Kosten für Materialien können nicht abgesetzt werden.