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Kann ich Bodenlegearbeiten von der Steuer absetzen?

Handwerkerleistungen für die Bodenverlegung werden steuerlich begünstigt. Privatpersonen können 20% der Arbeits-, Fahrt- und Gerätekosten bis zu maximal 1.200 € pro Jahr direkt von der Einkommensteuer abziehen.

Leistung Bodenlegearbeiten

Können Bodenlegearbeiten von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, Handwerkerleistungen können steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt erlaubt es, 20 % der reinen Lohnkosten der Bodenleger (inkl. Fahrtkosten und Maschinenmiete) direkt von der Einkommensteuer abzuziehen, bis zu maximal 1.200 € pro Jahr.

Dabei ist zu beachten, dass dies nur für Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten gilt und eine Überweisung, sowie ein separater Ausweis der Lohnkosten auf der Rechnung, zwingend erforderlich sind.

Welche Kosten können abgesetzt werden:

  • Arbeitszeit
  • Fahrtkosten
  • Gerätemiete

Kosten für Materialien können nicht abgesetzt werden.

Bodenlegearbeiten Leistungen
Leistung

Bodenlegearbeiten

Da wir gerne sehen, wohin wir treten, schauen wir grundsätzlich eher auf den Boden als auf die Decke. Dabei rücken das Design und die Ästhetik eines Bodens automatisch ins Blickfeld. Umso bedeutender ist die Bodengestaltung. Sie muss zur Funktion und dem (repräsentativen) Anspruch des Gebäudes passen.

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