Gilt der Steuerbonus auch bei Malerarbeiten?
Es kommt auf die genaue Maßnahme an: Wenn die Malerarbeiten zum Beispiel im Zuge einer Fassadendämmung erfolgen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können über drei Jahre verteilt bis zu 20 % der Gesamtkosten (inklusive Material) direkt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Objekt.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahmen mindestens 10 Jahre alt sein
- Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlichem Muster für die energetische Sanierung ausstellen
Eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten alleine reicht als Nachweis nicht aus.