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Greift der Steuerbonus für energetische Sanierung nach § 35c EStG auch bei Malerarbeiten?

Ob der Steuerbonus auch Malerarbeiten in Deutschland aufgreift ist abhängig davon, ob diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Werden die Vorschriften eingehalten, können Steuern abgesetzt werden.

Leistung Malerarbeiten Fassadenanstrich

Gilt der Steuerbonus auch bei Malerarbeiten?

Es kommt auf die genaue Maßnahme an: Wenn die Malerarbeiten zum Beispiel im Zuge einer Fassadendämmung erfolgen, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht, können über drei Jahre verteilt bis zu 20 % der Gesamtkosten (inklusive Material) direkt von der Steuer abgesetzt werden. Maximal jedoch 40.000 € pro Objekt. 

Voraussetzungen:

  • Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahmen mindestens 10 Jahre alt sein
  • Das ausführende Fachunternehmen muss eine Bescheinigung nach amtlichem Muster für die energetische Sanierung ausstellen

Eine Rechnung über die ausgeführten Arbeiten alleine reicht als Nachweis nicht aus.

Leistung Malerarbeiten
Leistung

Malerarbeiten

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