Kann ein Fassadenanstrich ohne Dämmung mit BAFA-Zuschüssen gefördert werden?
Ein reiner Schönheitsanstrich" ohne energetische Wirkung ist im Rahmen der BAFA-Förderung (BEG Einzelmaßnahmen) nicht förderfähig. Zuschüsse von 15 % bis 20 % werden ausschließlich für energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, beispielsweise Fassadendämmung, gewährt.
In diesem Zusammenhang können jedoch auch technisch notwendige Neben- und Umfeldmaßnahmen, wie zum Beispiel ein abschließender Fassadenanstrich oder die Gerüststellung, in die förderfähigen Gesamtkosten einbezogen werden.
Für denkmalgeschützte Gebäude gelten Sonderregelungen, jedoch erfolgt eine Förderung hier nur im Einzelfall über spezifische Programme. Reine Malerarbeiten sind auch dort regelmäßig nicht eigenständig förderfähig.