Welche Umbauten in einer Wohnung sind genehmigungspflichtig?
Bei Eingriffen in tragende Bauteile ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, da die statische Sicherheit des Gebäudes betroffen ist. Auch bei einer Nutzungsänderung, bspw. wenn Wohn- in Gewerbefläche umgewandelt werden, müssen Maßnahmen meist behördlich geprüft und genehmigt werden. Bei Eigentumswohnungen kommt zusätzlich häufig ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hinzu, insbesondere wenn Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Reine Innenausbauarbeiten ohne Eingriffe in die Gebäudesubstanz, wie Maler-, Boden- oder kleinere Trockenbauarbeiten, sind dagegen häufig genehmigungsfrei.