Ist Innenausbau genehmigungspflichtig?
Sollte das Bauvorhaben nur ästhetische Änderungen beeinflussen, ist in der Regel keine Baugenehmigung nötig. Wird mit dem Umbau jedoch die Statik des Gebäudes verändert, zum Beispiel durch das Abreißen von tragenden Wänden oder soll eine Nutzungsänderung erzielt werden, durch beispielsweise die Änderungen eines Kellers in einen Wohnraum, muss eine Baugenehmigung vorliegen. Auch wenn der Brandschutz beeinflusst wird, muss das Bauamt ebenfalls nach einer Genehmigung gefragt werden.
Je nach Bundesland können die Regeln für einen Innenausbau variieren, daher sollte vorher immer eine Bauberatung konsultiert werden. Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Innenausbau als Ansprechpartner zu Verfügung.
Baumaßnahmen für die keine Genehmigung Pflicht ist:
- Kosmetische Änderungen, zum Beispiel neue Böden, Tapezieren, Fliesenverlegung
- Ersetzen oder Verändern von nicht tragenden Trockenbauwänden
- Erneuerung von Wasser- oder Stromleitungen
Baumaßnahmen für die eine Genehmigung Pflicht ist:
- Bauvorhaben welches die Statik des Hauses betreffen, zum Beispiel ein Dachausbau
- Wenn der Brandschutz durch die Änderungen beeinflusst wird
- Nutzflächen sollen in Wohnräume umgeändert werden
- Denkmalgeschützte Gebäude benötigen immer eine Baugenehmigung